Incoterms 2010: Übersicht und Kurzinformationen

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Bei Freightfinders erhalten Sie einen schnellen und leicht verständlichen Überblick zu den Incoterms 2010 des ICC (International Chamber of Commerce). Diese internationalen Handelsregeln vereinheitlichen und vereinfachen die vertraglichen Bedingungen zwischen Käufer und Verkäufer.


Inhaltsübersicht:


Incoterms 2020


 Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine Neufassung der Incoterms die Incoterms 2020. Die Incoterms 2010 sind jedoch weiterhin gültig und können verwendet werden, falls beide Parteien dem zustimmen.


Hinweis


Dieser Artikel dient nur der Erstinformation. Für das Abschließen von Verträgen bitten wir Sie, den genauen Wortlaut der einzelnen ICC Incoterms 2010 zu berücksichtigen.


Was sind Incoterms?

Im Import und Export stolpert man immer wieder über Abkürzungen, wie DAP, DDP oder CIP. Diese stehen für die unterschiedlichen Klauseln der Incoterms 2010 der ICC (International Chamber of Commerce), welche im internationalen Handel nicht wegzudenken sind. Denn hierbei handelt es sich um Regeln, welche die Pflichten der Verkäufer und Käufer für den Transport der Ware festlegen und somit vereinheitlichen. Deshalb wird den Incoterms, welche von der Internationalen Handelskammer herausgegeben werden, beim Außenhandel ein sehr hoher Stellenwert zugesprochen.

Heute sind Incoterms der Standard und werden in Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer angewandt. Denn erst bei Bezugnahme im Vertrag auf eben diese werden sie wirksam. Die Incoterms Transportvereinbarungen klären Fragen wie z.B. wer die Kosten trägt, wer wann welche Verantwortlichkeit hat oder wer wann das Risiko trägt. Zudem wird auch der genaue Übergangspunkt festgelegt, welcher im Vertrag in der Regel neben der Abkürzung des jeweiligen Incoterms von 2010 genannt wird. Im September 2019 wurden einige Neuerungen, welche in den Incoterms 2020 festgelegt wurden, veröffentlicht. Obwohl diese seit dem 1. Januar 2020 gültig sind, ist es möglich, sich weiterhin auf die Incoterms 2010 zu berufen. Dazu müssen allerdings ausdrücklich beide Parteien, also Käufer und Verkäufer, einwilligen und im Vertrag dringend Vermerken, welche Version der ICC Incoterms angewandt wird.


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Einteilung der Incoterms 2010

Die Incoterms 2010 können erstmal in zwei Gruppen gegliedert werden. Zum einen in die „Rules for any Mode of Transport“, in welcher die allgemeinen Klauseln zu finden sind. Dazu gehören die Incoterms DAP, DAT, DDP, CPT, CIP, FCA und EXW. Zum anderen gibt es eine Gruppe von Klauseln, welche bei der See- und Binnenschifffahrt Anwendung finden. Zu diesen „Rules for Sea and Inland Waterway Transport“ gehören die Incoterms CIF, CFR sowie FOB und FAS.

Die Incoterms 2010 werden zudem in weitere vier Gruppen unterteilt:

  • E-Klausel: Bei dieser Klausel hat der Verkäufer nur eine Minimalverpflichtung, da er die Ware auf eigenem Gelände oder einem anderen vereinbarten Ort zur Verfügung stellt. Somit trägt der Käufer sämtliche Risiken und Kosten für den Transport. Zu dieser Klausel zählt der EXW Incoterm 2010.
  • F-Klausel: Hier übergibt der Verkäufer die Waren an einen Frachtführer, der vorher vom Käufer benannt wurde und übernimmt somit keine Kosten für den Haupttransport. Die Incoterms FCA, FAS und FOB sind in dieser Gruppe zu finden.
  • C-Klausel: Zu dieser Klausel gehören Incoterms, welche besagen, dass der Verkäufer die Kosten für den Beförderungsauftrag übernimmt, ohne dabei die Haftung für Verlust oder Beschädigung sowie zusätzliche Kosten zu decken. Hierzu zählen die Incoterms CFR, CIF, CPT und CIP.
  • D-Klausel: Der Verkäufer übernimmt in dieser Klausel die Kosten und Risiken während des ganzen Transports bis zur Ankunft am Bestimmungsort. Zu dieser Klausel gehören die Incoterms DDP, DAP und DAT.


ICC Incoterms 2010 Übersicht

Hier finden Sie die einzelnen Incoterms von 2010 in Kürze erklärt. Bevor Sie jedoch im Vertrag Anwendung finden, sollte der Originaltext der einzelnen Incoterms 2010 Klauseln genau beachtet werden, da es sich hier nur um Zusammenfassungen handelt, welche das Verständnis erleichtern sollen.


EXW Incoterms 2010 – Ex Works

Bei dem Incoterm 2010 EXW („Ex Works“ – „ab Werk“) liegt die Verantwortung zum größten Teil beim Käufer. Dieser muss sich um den Transport, die Kosten und die Versicherung kümmern. Der Verkäufer hingegen muss dem Käufer die Ware nur zur Verfügung stellen, welche am Abgangsort abgeholt werden kann. Der Abgangsort ist in der Regel das Werk selbst, die Fabrik oder ein Lager.


FCA Incoterms 2010 – Free Carrier

Der Incoterm 2010 FCA (“Free Carrier” – „Free Frachtführer”) besagt, dass die Ware vom Verkäufer an den Frachtführer oder eine andere vom Käufer benannte Person geliefert wird. Dies geschieht entweder am Ort des Verkäufers oder aber an einem im Vertrag benannten Ort. Die Kosten und das Risiko beim 2010 Incoterm FCA liegt bis zu diesem Ort beim Verkäufer.


CPT Incoterms 2010 – Carriage Paid to

Beim Incoterm 2010 CPT (“Carriage Paid to” – „Fracht bezahlt bis”) wird die Ware vom Verkäufer zum Frachtführer oder einer vom Verkäufer genannten Person geliefert. Der Abgabeort wurde vorher gegebenenfalls vereinbart. CPT Incoterms 2010 besagen außerdem, dass die Transportkosten, welche benötigt werden, um die Fracht bis zum Abgabeort zu liefern, vom Verkäufer getragen werden müssen.


CIP Incoterms 2010 – Carriage and Insurance Paid

Der 2010 Incoterm CIP (“Carriage and Insurance Paid”) bedeutet zu Deutsch „Fracht und Versicherung bezahlt“. Hier muss der Verkäufer die Ware an den Frachtführer oder an eine Person, welche vom Verkäufer benannt wurde, liefern und das an einen vorher vereinbarten Ort (falls ein Ort bestimmt wurde). CIP Incoterms besagen zudem, dass der Weg bis zu diesem Ort finanziell vom Verkäufer gedeckt sein muss. Des Weiteren muss der Verkäufer eine Mindestversicherung gegen das Käuferrisiko des Verlusts oder der Beschädigung abschließen. Falls der Käufer mehr Schutz wünscht als im Incoterm CIP vereinbart, kann dieser mit dem Verkäufer eine Vereinbarung treffen oder eine Zusatzversicherung auf eigene Kosten abschließen.


DDP Incoterms 2010 – Delivered Duty Paid

DDP (“Delivered Duty Paid) oder auf Deutsch „Geliefert verzollt“ bedeutet, dass die Ware vom Verkäufer bei der Ein- und Ausfuhr voll verzollt wurde. Das heißt, dass alle benötigten Zollformalitäten erfüllt und alle Zollgebühren und damit verbundenen Kosten beim Import und Export vom Verkäufer entledigt wurden. Zudem trägt der Verkäufer beim Incoterm DDP sämtliche Kosten und Risiken, welche mit dem Transport zum Bestimmungsort verbunden sind.


DAP Incoterms 2010 – Delivered at Place

Bei dem Incoterm DAP (“Delivered at Place” – „geliefert benannter Ort”) heißt es, dass die Ware dann geliefert ist, wenn sie dem Käufer entladebereit auf dem festgelegten Beförderungsmittel im vorher benannten Terminal und Hafen oder anderen bestimmten Ort zur Verfügung gestellt wurde. Der Verkäufer trägt während des Transports der Ware bis zum Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort alle Risiken und Kosten.


DAT Incoterms 2010 – Delivered at Terminal

Der Incoterm DAT (“Delivered at Terminal” – „Geliefert Terminal”) besagt, dass der Verkäufer liefert, sobald die Entladung vom Beförderungsmittel stattgefunden hat und die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Dies kann an einem vereinbarten Terminal in einem Hafen oder einem Ort sein, wobei es sich z.B. auch um einen Kai, Containerdepot, eine Lagerhalle oder ein Luftfracht-, Schienen- oder Straßenterminal handeln kann. DAT bestimmt zudem, dass der Verkäufer bis zu diesem Zeitpunkt alle Risiken als auch Kosten trägt. Davon ausgeschlossen sind allerdings die Zollgebühren für die Einfuhr.


FAS Incoterms 2010 – Free Alongside Ship

Bei der Incoterm Klausel FAS (“Free Alongside Ship” – „frei längsseits Schiff”) liefert der Verkäufer, sobald die Waren im benannten Verschiffungshafen längsseits des Schiffs platziert wurden. Das Schiff wurde vorher vom Verkäufer bestimmt. Ab genau diesem Zeitpunkt geht auch das Risiko vom Verkäufer über, da nun der Käufer für Verlust und Beschädigung der Ware verantwortlich ist. Der Incoterm FAS bestimmt außerdem, dass der Käufer ab diesem Zeitpunkt auch sämtliche Kosten übernimmt.


FOB Incoterms 2010 – Free on Board

Beim Incoterm FOB (“Free on Board” – „Frei an Bord”) liefert der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im vereinbarten Hafen. Der Verkäufer muss dabei die Ware für die Ausfuhr frei machen. Sobald die Ware an Bord des Schiffes eingetroffen ist, geht die Verantwortung für die Risiken und sämtliche Kosten vom Verkäufer auf den Käufer über.


CFR Incoterms 2010 – Cost and Freight

Beim Incoterm CFR (“Cost and Freight”), der zu Deutsch „Kosten und Fracht“ bedeutet, liefert der Verkäufer die Ware auf das benannte Schiff. Ab diesem Zeitpunkt geht das Risiko des Verlusts und der Beschädigung vom Verkäufer auf den Käufer über. Die Kosten bis zum Bestimmungshafen trägt jedoch weiterhin der Verkäufer.


CIF Incoterms 2010 – Cost, insurance and Freight

Der Incoterm CIF (“Cost, Insurance and Freight”), der auf Deutsch „Kosten, Versicherung und Fracht“ entspricht, ähnelt dem Incoterm CFR. Auch hier liefert der Verkäufer die Ware auf das Schiff oder verschafft die bereits so gelieferte Ware. Das Verlust- und Beschädigungsrisiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes ist. Laut Incoterm CIF trägt der Verkäufer die notwendigen Kosten bis zur Ankunft am Bestimmungshafen. Des Weiteren muss dieser eine Transportversicherung mit Mindestdeckung abschließen. Falls der Käufer einen höheren Versicherungsschutz wünscht, muss dies mit dem Verkäufer abgestimmt werden oder auf eigene Kosten eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.



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