Aktive Veredelung
Erklärung & Erstellung
Bei der aktiven Veredelung werden Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union für eine Veredelung eingeführt. Was das alles bedeutet, wie es funktioniert und was Sie alles dafür benötigen – all diese Informationen und auch, wie Freightfinders Ihnen dabei helfen kann, finden Sie in folgendem Artikel.
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Aktive Veredelung – Dokumentenerstellung mit Freightfinders
Nutzen Sie unseren Service der Dokumentenerstellung und überlassen Sie diese aufwendige und komplizierte Arbeit einem Profi. Durch langjährige Erfahrung, wissen wir, worauf es ankommt und sichern Ihnen einen problemlosen Transport Ihrer Ware. Von der Anmeldung und Bewilligung der aktiven Veredelung, bis hin zum Abschluss des Verfahrens, sind wir Ihre Ansprechpartner und stehen Ihnen mit Expertise zur Seite.
Was ist eine aktive Veredelung
Durch das Zollverfahren der aktiven Veredelung, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Waren in der EU veredeln zu lassen und danach wieder auszuführen, ohne währenddessen Einfuhrabgaben leisten zu müssen. Waren veredeln zu lassen, bedeutet, dass diese entweder bearbeitet, verarbeitet, ausgebessert (Reparatur), oder zerstört werden. Dieses Zollverfahren ist eine Zollbegünstigungsmaßnahme und soll die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen im Ausland steigern und den Absatz der in Drittländern hergestellten Waren erleichtern.
Aktive Veredelung – Verlauf
Für eine Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung wird eine Zollanmeldung, als auch eine Bewilligung benötigt.
Diese Bewilligung wird beim Hauptzollamt gestellt und innerhalb von 30 Tage bewilligt. Die Gültigkeitsdauer einer solchen Bewilligung sind höchstens 5 Jahre. Falls es sich um landwirtschaftliche Waren handelt, ist die Geltungsdauer kürzer, höchstens aber 3 Jahre. Es gibt einige Voraussetzung, um einen Antrag stellen zu können. Zum einen muss der Antragsteller in der EU ansässig sein. Zum anderen muss er eine Sicherheit leisten. Das Verfahren, bzw. dessen Durchführung muss zudem ordnungsgemäß sein. Es bestehen auch sachliche Voraussetzungen, wie z.B., dass bei den Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen kein verhältnismäßig großer Aufwand bei der Verwaltung betrieben werden darf.
Nach erfolgreicher Bewilligung, kann die Ware zum Ort der Veredelung transportiert werden. 30 Tage nach Ablauf der individuellen Frist für die Beendigung der aktiven Veredelung, muss eine Abrechnung an die Überwachungszollstelle übergeben werden. Dadurch wird z.B. kontrolliert, ob alles Fristgemäß abgelaufen ist, oder auch eine Zollschuld entstanden ist. Letzteres ist der Fall, wenn die Ware in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt wurde, oder Unregelmäßigkeiten während des Verfahrens aufgekommen sind.