Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Erklärung & Erstellung

 

 

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) spielt für die Zollabfertigung, wie z.B. beim Export aus Deutschland, eine zentrale Rolle. Um Ihnen diesen Schritt Ihres Transports zu erleichtern, bieten wir Ihnen deshalb bei Freightfinders die Erstellung dieses Dokuments an.
Was ein Ausfuhrbegleitdokument genau ist, wofür es verwendet wird, wie und wann ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt wird, erfahren Sie im laufe dieses Artikels.

 


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Ausfuhrbegleitdokument beantragen
Dokumentenerstellung mit Freightfinders

Man muss beim Export von Waren nicht nur auf die Zollbestimmungen des eigenen Landes achten, sondern vor allem auch auf jene im Ausland. Dies kann sehr aufwendig und kompliziert sein. Wir, von Freightfinders, und unsere Zollbroker wissen durch langjährige Erfahrung, worauf es ankommt. Überlassen Sie die Dokumentenerstellung deshalb den Profis und profitieren Sie von unserem Service.

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Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument und wozu wird es benötigt?

Ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist eine Ausfuhrerklärung, welche für den Export in nicht EU-Staaten benötigt wird.
Es dient der Kontrolle von Waren und der Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen. Außerdem verwendet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden die Daten zur Erfassung der Warenströme.

 

Wann und wie wird ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt?

Bei dem Export aus Deutschland in Drittländer wird das Ausfuhrbegleitdokument benötigt. Bei einem Warenwert oder Warengewicht ab 1.000 Euro bzw. Kilogramm, kommt das einstufige Verfahren zum Einsatz. Die gilt bis zu einem Warenwert von 3.000 Euro. Bei diesem Verfahren, muss eine Gestellung der Ware bei der zuständigen Ausgangszollstelle des Versenders stattfinden (Gestellung= Vorlegen der Ware bei der zuständigen Ausgangszollstelle). Zusätzlich muss eine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben werden. Die ist seit 2009 zwingend Notwendig. Sobald dies geschehen ist und die Ware und Dokumente geprüft wurden, wird bei einer positiven Prüfung ein Ausfuhrbegleitdokument ausgehändigt.
Bei einem Warenwert ab 3.000 Euro, wird ein zweistufiges Verfahren angewandt. Hier wird der elektronische Datensatz an die zuständige Binnenzollstelle des Versenders geleitet, wo daraufhin die Ausfuhranmeldung und die Waren geprüft werden. Diese leiten infolgedessen diese Daten an die Ausgangszollstelle weiter.
Mit der Aushändigung des Ausfuhrbegleitdokuments, erhalten Sie eine MRN (Movement Reference Number). Diese erlaubt Ihnen die Nachverfolgung Ihrer Ausfuhr.


Unter folgendem Link, können Sie Ihre MRN prüfen: Europäische Kommission: Nachverfolgung einer Ausfuhr-MRN