Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Erklärung & Erstellung


 

 

Der Handel mit der Türkei ist für Deutschland nicht unerheblich. Deshalb ist die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. nicht mehr wegzudenken. Dieser Präferenznachweis ermöglicht Ihnen große Vorteile bei den Einfuhrzöllen. Deshalb bietet Ihnen Freightfinders Beratung und Hilfe bei der Dokumentenerstellung an, damit Sie Ihre Waren schnell und unkompliziert z.B. von Deutschland in die Türkei verschiffen lassen können. Weitere Themen, wie etwa, was das A.TR. ist, oder wozu es benötigt wird, finden Sie in diesem Artikel.

 


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A.TR. beantragen - Dokumentenerstellung mit Freightfinders

Wenn Sie Waren von Deutschland in die Türkei transportieren wollen, müssen Sie erst die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. beantragen. Der Vordruck für das A.TR. Dokument muss vom Exporteur oder seinem Dienstleister ausgefüllt werden und wird dann von der zuständigen Ausfuhrzollstelle auf Richtigkeit überprüft und bescheinigt. Die Warenverkehrsbescheinigung muss innerhalb von vier Monaten bei der Zollstelle des Einfuhrstaates vorliegen. Es ist also wichtig, dass alle Dokumente schnell und korrekt bearbeitet werden. Ausnahmen und das Fehlen ausreichender Erfahrung, macht dies oft komplizierter und teurer, als es sein müsste. Deshalb hilft Ihnen Freightfinders gerne dabei, die Dokumentenerstellung für die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. zu übernehmen.

 

Was ist eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR.?

Eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ist, wie EUR.1, ein Präferenznachweis. Durch diesen Nachweis ist es Ihnen möglich, Waren Abgabenfrei in das Bestimmungsland einzuführen. Außerdem gilt das A.TR. Dokument ausschließlich für den gewerblichen Warenverkehr. Ausgenommen davon sind Agrar- und EGKS (Kohle- und Stahlerzeugnisse) Waren. Was A.TR. vom EUR.1 unterscheidet, ist, dass es ausschließlich für den Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei gilt – z.B. von Deutschland aus in die Türkei, oder ein Export aus der Türkei.

 

Wann wird ein A.TR. Dokument benötigt?

Wie bereits erwähnt, bezieht sich die Anwendung der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausschließlich auf Waren, die aus dem freien Verkehr der EU oder der Türkei stammen, oder Waren, die unmittelbar aus dem Mitgliedstaat in die Türkei transportiert werden, oder umgekehrt. Dies bedeutet, dass die Waren beim Transport kein anderes Gebiet als die EU oder die Türkei berühren dürfen. Unmittelbar transportiert heißt aber auch, dass Waren, die eine einzige Sendung bilden und durch weitere Gebiete befördert werden, oder auch in diesen Gebieten Umgeladen oder vorübergehend Eingelagert werden, von den zuständigen Behörden zollrechtlich überwacht werden müssen.
Die Waren müssen zusätzlich Teil des zollrechtlich freien Verkehrs der Türkei oder der EU sein, um für die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. zulässig zu sein. Dies sind im Grunde Produkte, deren Herstellungsort entweder die EU, oder die Türkei ist. Selbst, wenn Materialien aus Drittländern verwendet werden, müssen diese zum zollrechtlich freien Verkehr der beiden Gebiete zählen.
Auch Produkte, die aus einem Drittland importiert wurden und weder in der EU, noch in der Türkei bearbeitet oder verarbeitet werden, müssen sich im zollrechtlich freien Verkehr der Türkei oder der EU befinden.

 

Ausnahmen bei der Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Eine Ausnahme bilden bei der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Erzeugnisse der EU für Kohle und Stahl (EKGS). Hier greift ein gesondertes Freihandelsabkommen, welches das EUR.1 als Präferenznachweis ansieht. Dies gilt ab einem Warenwert von 6.000 Euro. Unter diesem Wert reicht eine Erklärung des Ausführers. Dies gilt teilweise auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Kontaktieren Sie uns gerne, um sich beraten zu lassen.



 

Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Zolldokument Muster

Wir haben für Sie ein Beispiel der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. erstellt. Da es sich bei diesem Dokument um eines handelt, welches ausschließlich für die Türkei benötigt wird, ist unser Zielort in der Türkei. Der Abgangsort unseres A.TR. Beispiels liegt in Deutschland.
Hier erklären wir Ihnen, wie dieses Zolldokument ausgefüllt werden soll.


Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um das Dokument in einem zweiten Fenster zu öffnen:
  A.TR. - MUSTER.pdf


Warenverkehrsbescheinigung A.TR. – Erklärung und Ausfüllhilfe

  • Punkt 1: Name und Anschrift des Ausführers.
  • Punkt 2: Frachtpapier (Ausfüllung freigestellt).
  • Punkt 3: Name und Anschrift des Empfängers, auch wenn das Ausfüllen freigestellt ist.
  • Punkt 4: Die Assoziation zwischen der EU und der Türkei ist hier bereits aufgedrückt.
  • Punkt 5: Der Ausfuhrstaat muss ein Mitgliedsstaat der EU sein.
  • Punkt 6: Der Bestimmungsstaat ist bei der WVB A.TR. immer die Türkei.
  • Punkt 7: Angaben über die Beförderung sind zwar freigestellt, sollten aber angegeben werden, falls sie bekannt sind. Geben Sie hier die Beförderungsart, z.B. Schiff oder LKW an.
  • Punkt 8: Falls das Dokument z.B. nachträglich ausgefüllt wurde oder es sich um ein Duplikat handelt, sollte das im A.TR. Zolldokument hier angegeben werden.
  • Punkt 9: Die Warenposition wird mit laufenden Nummern eingetragen.
  • Punkt 10: Dieser Punkt sollte so ausgefüllt werden, dass keine Möglichkeit der Fälschung besteht. Geben Sie also alles so genau wie möglich an. Falls genau Angaben zu aufwendig sind, sollte auf Geschäftspapier oder Handelsrechnungen verwiesen werden. Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke sowie die Warenbezeichnung wird hier eingetragen.
  • Punkt 11: Geben Sie hier die Rohmasse in Kilogramm oder andere Maßeinheiten für Ihre Ware an.
  • Punkt 12: Der Präferenznachweis beim A.TR. Dokument wird in der Regel von der Zollstelle ausgefüllt. Sollte jedoch die MRN (Movement Reference Number) bekannt sein, muss diese hier eingefügt werden.
  • Punkt 13: Zuletzt fehlen nur noch Ort, Datum, Name und Unterschrift des Ausführers. Falls dieser durch z.B. eine Spedition vertreten wird, muss dies hier ebenfalls dokumentiert werden.