Carnet A.T.A.
Erstellung & Erklärung


 

 

Das Carnet A.T.A. fungiert als Zollpassierschein Heft für eine vorübergehende Einfuhr von Waren und ist in über 70 Ländern gültig. Es spielt also eine wichtige Rolle in der Logistik. Freightfinders hilft Ihnen gerne bei der Dokumentenerstellung eines Carnet A.T.A. und klärt Sie im folgendem Artikel darüber auf, was ein Carnet A.T.A. genau ist, welche Vorteile, aber auch welche Schwierigkeiten es mit sich bringt.

 


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Carnet A.T.A. beantragen - Dokumentenerstellung mit Freightfinders

Ein Carnet A.T.A. birgt viele Vorteile (welche genau, erfahren Sie weiter unten). Jedoch stößt man in diesem Bereich auch gerne mal auch Schwierigkeiten. Wie bei den meisten Formalien, geht es auch hier um Feinheiten. Jeder Vertragsstaat, welcher das Carnet nutzt, hat unterschiedliche Auslegungen der Anwendungsbereiche. Auch die Anzahl der Länder ändert sich häufig. Da den Überblick zu behalten ist die Aufgabe, der sich Freightfinders und Ihre Partner gestellt haben. Nutzen Sie unsere Erfahrung und profitieren Sie von unkomplizierten Dokumentenerstellungen und Transporten.

 

Was ist eine Carnet A.T.A.

Ein Carnet A.T.A. (Admission Temporaire) ist ein Dokument, dass einem eine abgabenfreie und vorübergehende Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und bei international kulturellen Tätigkeiten ermöglicht. Die betroffene Ware muss allerdings, zollrechtlich gesehen, Unionsware sein. Das heißt, dass es in der EU entweder gewonnen, oder hergestellt, sicher aber versteuert und verzollt sein muss.
Das Carnet A.T.A. ist bis zu einem Jahr gültig, kann in diesem Zeitraum durchaus mehrfach verwendet werden und wird in Deutschland von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt.
Es ist innerhalb der EU nicht nötig, ein Carnet A.T.A. zu beantragen, außer Sie wollen Waren z.B. auf die Kanaren oder zu den französischen Departements versenden. Bei Waren, welche ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, muss zusätzlich eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden.
Bei einem absehbar längeren Aufenthalt, kann ein Anschluss Carnet ausgestellt werden.

 

Anwendungsgebiete

Wie bereits erwähnt, garantiert das Carnet A.T.A. eine zollfreie Einfuhr. Es handelt sich um Waren, die nur für einen gewissen Zeitraum versendet werden. Das Hauptanwendungsgebiet sind also in der Regel Handelsmessen. Außerdem betrifft es auch Ausstellungen, Warenmuster, wissenschaftlich kulturelle Zwecke und sportliche Veranstaltungen. Das wichtigste dabei ist, dass es sich weder um Verbrauchsgüter, noch um Waren handeln darf, welche verändert wieder zurückgeführt werden sollen.

 

Vorteile des Carnet A.T.A.

Da eigentlich bei jeder Einfuhr, auch vorübergehenden, Abgaben in voller Höhe entrichtet werden müssen, bietet das Carnet A.T.A. einen enormen Vorteil, da durch dieses Dokument eine zollfreie Einfuhr der Waren ermöglicht wird. Es vereinfacht und erleichtert aufwändige Abfertigungsschritte, wie z.B. die Ermittlung der Einfuhrabgaben. Eine zusätzliche Zeitersparnis gewinnt man bei der Grenzabfertigung allerdings auch durch das Wegfallen von zahlreichen Dokumenten. Anstelle einzelner Papiere, wie z.B. die Handelsrechnung, oder andere Ausfuhrdokumente, wird hier nur das Carnet A.T.A. für die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, als auch für die Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr verwendet.
Ein weiterer Vorteil des Carnet A.T.A. ist, dass es auch als Versandpapier im internen und externen Versandverfahren verwendet werden kann.

 

Carnet A.T.A. Kosten

Die Kosten für das Carnet A.T.A. sind relativ gering gehalten. Es gibt ein einmaliges Entgelt, das Versicherungsentgelt, welches prozentual vom Gesamtwarenwert errechnet wird. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Transportversicherung und es werden auch keine weiteren Kosten beim Verbleib der Ware im Ausland abgedeckt. Eine Transportversicherung sollte also zusätzlich bei jedem Transport abgeschlossen werden. Dazu kommen geringe Verwaltungskosten.

 

Carnet A.T.A. Länderübersicht

Im Folgenden finden Sie die Länder, für welche das Carnet A.T.A. benötigt wird. Diese sind verschiedene Kategorien aufgeteilt, welche den Verwendungszweck beschreiben.

 Länder und ISO-Code

Berufsausrüstung
Ausstellungen/ Messen
Warenmuster
 Albanien (AL) Ja Ja Ja
 Algerien (DZ) Ja Ja Ja
 Andorra (AD) Ja Ja Ja
 Australien (AU)
 Rücksprache mit IHK empfohlen
Ja
(keine Kfz)
Ja Ja
 Königreich Bahrain (BH) Nein Ja Nein
 Weißrussland (BY) Ja Ja Ja
 Bosnien und Herzegowina (BA) Ja Ja Ja
 Brasilien (BR) Ja Ja Nein
 Chile (CL) Ja
keine Kfz
Ja
keine Kfz
Nein
 Volksrepublik China (CN) Nein Ja Nein
 Elfenbeinküste Ja Ja Ja
 Französische Departements (frz. Zollgebiet) (FR) Ja Ja Ja
 Gibraltar (GI) Ja Ja Ja
 Hongkong (HK) Ja Ja Nein
 Indien (IN) 
 Rücksprache mit IHK
Ja
(nur bestimmte Berufsausrüstung)
Ja
(nur bestimmte Messen)
Nein
 Indonesien (ID) Ja Ja Nein
 Iran (IR) Ja Ja Ja
 Island (IS) Ja Ja Ja
 Israel (IL)
 (Rücksprache mit IHK)
Ja Ja Ja
 Japan (JP) 
 (Rücksprache mit IHK)
Ja Ja Ja
 Kanada (CA) Ja
(nationales Abkommen)
Ja Ja
 Kanaren, Ceuta, Melilla 
 (Spanisches Zollgebiet)
Ja Ja Ja
 Kasachstan (KZ) Ja Ja Ja
 Libanon (LB)
 (Rücksprache mit IHK)
Ja Ja Nein
 Macau Ja
(nationales Abkommen)
Ja Ja
(nationales Abkommen)
 Madagaskar Ja Ja Ja
 Malaysia (MY) Ja Ja Ja
 Marokko (MA) Ja Ja Ja
 Mauritius (MU) Ja Ja Nein
 Mazedonien (MK) Ja Ja Ja
 Mexiko (MX) 
 (Rücksprache mit IHK)
Ja Ja Ja
 Moldawien (MD) Ja Ja Ja
 Mongolei (MN) Ja
(keine Kfz)
Ja Nein
 Montenegro (ME) Ja Ja Ja
 Neuseeland (NZ) Ja Ja Ja
 Norwegen (NO) Ja Ja Ja
 Pakistan (PK) Ja Ja Nein
 Russland (RU) 
 (Rücksprache mit IHK)
Ja Ja Ja
 Schweiz (CH) Ja
(nationales Abkommen)
Ja Ja
 Senegal (SN) Ja
(nationales Abkommen)
Ja
(nationales Abkommen)
Ja
(nationales Abkommen)
 Serbien (CS)
 ohne Kosovo/Metohija
Ja Ja Ja
 Singapur (SG) (nationales Abkommen) (nationales Abkommen) (nationales Abkommen)
 Sri Lanka (LK) Ja Ja Ja
 Südafrika (ZA) 
 (Rücksprache mit IHK)
Ja Ja Ja
(nationales Abkommen)
 Südkorea (KR) Ja Ja Ja
 Thailand (TH) Ja Ja Ja
 Türkei (TR) 
 (Rücksprache mit IHK)
Ja Ja Ja
 Tunesien (TN) Ja Ja Nein
 Taiwan (TW) 
 (hier Carnet CPD)
Ja Ja Ja
 Ukraine (UA) Ja Ja Ja
 USA (US) Ja Nein Ja
 Vereinigte Arabische Emirate (EA) 
 (Rücksprache mit IHK)
Nein Ja Nein