EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung
Erstellung & Erklärung


 

 

Die EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung wird bei der Versandabfertigung ausgestellt und ist als Präferenznachweis unabdingbar. Erfahren Sie in diesem Artikel alles über die Vorteile durch die Dokumentenbeschaffung mit Freightfinders und über das EUR.1 Dokument selbst, wie z.B. was es genau ist, oder dessen Zweck.

 


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EUR.1 beantragen - Dokumentenerstellung mit Freightfinders

Es gibt einige Punkte, die man beim EUR.1 beachten sollte, um gänzlich von diesem Präferenznachweis profitieren zu können. Da die Waren korrekt in den Zolltarif eingereiht werden müssen und auch durch die verschiedenen Präferenzabkommen, ist es oft schwierig, die besten Konditionen herauszuholen und die endlosen Formulare auszufüllen. Wir und unsere Zollbroker sind Spezialisten auf diesem Gebiet und übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Dokumentenerstellung.

 

Was ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und wo erhält man es?

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird im internationalen Handelswarenverkehr im Rahmen der Versandabfertigung eingesetzt. Sie dient als Präferenznachweis und wird im außenwirtschaftlichen Sinne als Ursprungszeugnis anerkannt. Das EUR.1 Dokument wird im Warenverkehr mit EG Handels-, Präferenz-, bzw. Kooperationsabkommen verwendet, als auch mit Staaten und Gebieten, die mit der EG assoziiert werden.
Die EUR. 1 Warenverkehrsbescheinigung wird auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formulars durch Zollstellen ausgestellt. Außerdem müssen dem Antrag weitere Unterlagen beigefügt werden, welche die Ursprungseigenschaften nachweisen, wie z.B. eine Lieferantenerklärung, Eingangsrechnungen, Einfuhrpapiere, Kalkulationsunterlagen, etc..

 

Wer benötigt ein EUR.1 Dokument?

Sie benötigen die Warenverkehrsbescheinigung ab einem Warenwert von 6.000 Euro. Da es auch als Ursprungszeugnis anerkannt wird, bietet es sich an, sich so ein Dokument ausstellen zu lassen.
Der eigentliche Zweck der EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung, sind Zollvorteile. Falls Waren bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können diese zu ermäßigten Zollsätzen, oder gar Zollfrei eingeführt werden. Somit kann man also finanziell profitieren.
Worauf man achten sollte, sind die verschiedenen Arten der Präferenzabkommen. Beim einseitigen Präferenzabkommen sind die Importe in die EG betroffen. Hier können Exporteure z.B. aus den MAR-(AKP) Staaten, den APS-Staaten und den ÜLG Gebiete mit dem Präferenznachweis profitieren. Da es allerdings einseitig ist, bedeutet das, dass Exporteure aus der EG nicht präferenzbegünstigt sind.
Beim zweiseitigen Präferenzabkommen mit der EG, sind alle Unternehmen präferenzbegünstigt, die sich in den Gebieten dieses Abkommens befinden. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten EUR.1 Formulars durch Zollstellen ausgestellt.

 

EUR.1 Länder

In folgenden Ländern wird die EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung (teilweise mit Einschränkungen) akzeptiert:

  • Andorra
  • Island
  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Türkei (EGKS-Waren)
  • Westjordanland und Gazastreifen
  • Ägypten
  • Jordanien
  • Libanon
  • Syrien
  • Algerien
  • Marokko
  • Tunesien
  • Ceuta und Mellila
  • Färöer
  • Chile
  • Mexiko
  • CARIFORUM
  • Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG)
  • MAR (AKP): bestimmte Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks
  • Bosnien-Herzegowina
  • Serbien
  • Montenegro
  • Kosovo
  • Albanien
  • Georgien
  • Republik Moldau
  • Ukraine
  • Westpazifik-Staaten (momentan nur Papua-Neuguinea und Fiji)
  • CAS-Staaten (momentan nur Kamerun)
  • ESA-Staaten
  • Andenstaaten (Peru, Kolumbien, Ecuador)
  • Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama)
  • SADC-WPA-Staaten (Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland)
  • Ghana
 

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Zolldokument Muster

Für die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 haben wir Ihnen ein Muster erstellt. In unserem Beispiel haben wir einen Transport von Deutschland in die Ukraine gewählt. Der Transport der Fracht wurde im Beispiel der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 via LKW angegeben. Die Ware hat ein Gewicht von 1.000,00 kg.
Hier erklären wir Ihnen, wie dieses Zolldokument ausgefüllt werden soll.
 


Klicken Sie auf den folgenden Link, um das Dokument in einem neuen Fenster zu öffnen:
EUR.1 - MUSTER.pdf



Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 – Erklärung und Ausfüllhilfe

  • Punkt 1: Name und Anschrift des Ausführers.
  • Punkt 2:Hier wird eingetragen, zwischen welchen Staaten/Staatengruppen die Bescheinigung für den Präferenzverkehr gilt. In unserem Fall sind das die EU und die Ukraine.
  • Punkt 3: Name und Anschrift des Empfängers, auch wenn das Ausfüllen freigestellt ist.
  • Punkt 4: Geben Sie hier den Staat/die Staatengruppe des Warenursprungs an. In unserem Beispiel der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist das die EU.
  • Punkt 5: Der Bestimmungsstaat/-staatengruppe wird hier angegeben.
  • Punkt 6: Mit welchem Beförderungsmittel wird die Ware Transportiert? Wir haben einen LKW gewählt.
  • Punkt 7: Falls das Dokument z.B. nachträglich ausgefüllt wurde oder es sich um ein Duplikat handelt, sollte das im EUR.1 Zolldokument bei den Bemerkungen angegeben werden.
  • Punkt 8: Die Waren werden mit laufenden Nummern eingetragen. Außerdem sollen hier die Warenbezeichnungen angegeben werden.
  • Punkt 9: Geben Sie das Rohgewicht in Kilogramm an oder wählen Sie andere Maße für Ihre Fracht, wie z.B. Lademeter, Kubikmeter, etc.
  • Punkt 10: Das Eintragen der Rechnungen ist freigestellt.
  • Punkt 11: Die Zollstelle wird hier den Präferenznachweis in der Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 eintragen. Falls Ihnen die MRN (Movement Reference Number) bekannt sein sollte, tragen Sie diese hier ein.
  • Punkt 12: Das Zolldokument Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird zuletzt mit Ort, Datum, Name und Unterschrift des Ausführers oder dessen Vertreter versehen.