T2L/ T2LF
Erklärung & Erstellung der Versandverfahren
T2L und T2LF sind Versandverfahren, welche beim Export wichtig sind. Im folgendem Artikel erfahren Sie, wie Sie durch die Dokumentenerstellung mit Freightfinders ganz unkompliziert Ihre Waren einfach exportieren, oder importieren können. Außerdem finden sie hier Informationen darüber, wozu die Dokumente T2L und T2LF verwendet werden und wer sie benötigt.
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T2L/ T2LF beantragen - Dokumentenerstellung mit Freightfinders
Sowohl das T2L, als auch das T2LF sind im heutigen Handelsverkehr gar nicht mehr wegzudenken. Gerade deshalb, ist es wichtig, sich rechtzeitig um Dokumente wie diese zu kümmern. Um sich nicht mit unzähligen Formalitäten aufzuhalten, bietet Ihnen Freightfinders deshalb den Service der Dokumentenerstellung. Somit können Sie sich den Aufwand und die Zeit sparen und kommen trotzdem an Ihr Ziel.
Was sind T2L/ T2LF Dokumente?
T2L und T2LF sind Versandverfahren und besonders wichtig für den Import in das Bestimmungsland. Bei diesen Versandpapieren handelt es sich außerdem um einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Ware um Gemeinschaftsware aus der EU handelt. Damit fällt weder Verzollung noch Versteuerung während des Transports und den einhergehenden Grenzüberschreitungen an. Dies wird somit erst im eigentlichen Bestimmungsort fällig.
T2L/ T2LF – Nachweis des Unionscharakters einer Ware
Neben den Formularen T2L und T2LF können auch weitere Dokumente als Nachweis des Unionscharakters verwendet werden. Handelspapiere können den zollrechtlichen Status der Waren belegen. Diese müssen aber mit der Kurzbezeichnung T2L oder T2LF versehen sein. Des Weiteren kann das Manifest einer Schifffahrtsgesellschaft, auch Landungsmanifest, als Nachweis verwendet werden. Diese werden mit einem „C“ (entspricht T2L), oder „F“ (entspricht T2LF) gekennzeichnet.
Wann finden T2L/T2LF Anwendung?
Das T2L kommt zum Einsatz, wenn die Waren das Steuergebiet der EU nicht verlassen. Die ist z.B. bei Ländern, wie Malta, Zypern, oder aber auch San Marino der Fall. Es wird also benötigt, wenn Ihre Waren z.B. über internationale Gewässer aus einem EU Land in ein anderes verschifft werden.
Das T2LF wird ähnlich, wie das T2L verwendet. Jedoch wird dieses angewandt, wenn das Ausgangsland und/oder das Bestimmungsland, sowie Teile der Transportstrecke nicht im Steuergebiet der EU sind (z.B. über Wasser, Kanaren, Kanalinseln und Ålandinseln). Diese Bestimmungsländer gehören zwar zum Zollgebiet der EU, jedoch gehören sie steuerrechtlich nicht dazu.
T2L Länder
Für alle Bestimmungsländer, die zum Steuergebiet der EU gehören, wird das T2L ausgestellt. Alle Länder, für welche dieses Dokument gilt, finden Sie hier:
- Königreich Belgien
- Republik Bulgarien
- Königreich Dänemark
- Bundesrepublik Deutschland
- Republik Estland
- Republik Finnland
- Französische Republik, einschließlich Monaco
- Hellenische Republik (Griechenland)
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, einschließlich der Isle of Man
- Republik Irland
- Italienische Republik
- Republik Kroatien
- Republik Lettland
- Republik Litauen
- Republik Malta
- Königreich der Niederlande
- Republik Polen
- Portugiesische Republik, einschließlich Azoren und Madeira
- Republik Rumänien
- Königreich Schweden
- Republik Slowenien
- Königreich Spanien
- Republik Zypern, einschließlich Akrotiri und Dhekelia als Hoheitszonen Großbritanniens
T2LF Länder
Bei Ländern, welche zum Zollgebiet, nicht aber zum Steuergebiet gehören, wird das T2LF ausgestellt. Hier finden Sie eine genaue Liste, für welche Länder das T2LF gilt:
- Ålandinseln
- Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, La Réunion, Saint-Martin
- Autonome Mönchsrepublik Athos
- Kanalinseln: Alderney, Guernsey, Herm, Jersey, Sark-Inseln
- Kanarische Inseln: El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, La Gomera, Lanzarote, La Palma, Teneriffa